Wie funktionieren die UEFA-Solidaritätszahlungen?
Monday, December 30, 2019
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Die UEFA hat EUR 128,69 Mio. an Vereine in ganz Europa ausgeschüttet, die diese in Entwicklungsprojekte investieren.
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Wozu dienen die UEFA-Solidaritätszahlungen?
Solidaritätsbeiträge werden über die Nationalverbände an die Vereine ausgeschüttet und in Nachwuchsförderprogramme oder lokale Projekte investiert:
- Nur Vereine, die in der Saison 2018/19 weder an der Gruppenphase der UEFA Champions League noch an der Gruppenphase der UEFA Europa League teilgenommen haben, haben Anspruch auf einen Anteil aus diesen Solidaritätszahlungen.
- Die betreffenden Vereine müssen Nachwuchsförderprogramme vorweisen können, die den Anforderungen des von der UEFA genehmigten nationalen Klublizenzierungshandbuchs entsprechen.
Wie wird das Geld aufgeteilt?
80 % des verfügbaren Betrags gehen an Vereine der Nationalverbände mit mindestens einem Teilnehmer an der Gruppenphase der UEFA Champions League.
Die übrigen 20 % gehen an Vereine der Nationalverbände ohne Vertreter in der Champions-League-Gruppenphase.
Was unternimmt die UEFA sonst, um sicherzustellen, dass die ärmeren Vereine von den Einnahmen aus den erfolgreichsten UEFA-Klubwettbewerben profitieren?
60 % der verfügbaren Ausschüttungssumme werden zu gleichen Teilen unter allen Nationalverbänden und/oder Ligen aufgeteilt.
Die übrigen 40 % werden entsprechend dem TV-Marktwert der einzelnen in der UEFA Champions League vertretenen Verbände ausgeschüttet. Dies kommt den Vereinen aus kleineren Verbänden zugute.
Obwohl das Geld grundsätzlich zu gleichen Teilen an alle nicht an den Gruppenphasen der Champions League und der Europa League teilnehmenden Erstligisten aufgeteilt werden sollte, können die einzelnen Nationalverbände auch Beiträge an Vereine aus niedrigeren Spielklassen auszahlen oder einen anderen Verteilungsschlüssel wählen – unter der Voraussetzung, dass die Gelder weiterhin in die Nachwuchsförderung fließen.
Wie hoch werden die UEFA-Solidaritätszahlungen für die Saison 2018/19 ausfallen?
Insgesamt werden EUR 128,69 Mio. ausgeschüttet an:
- 15 Nationalverbände mit Teilnehmern an der Gruppenphase der UEFA Champions League 2018/19 (insgesamt EUR 102,95 Mio., gegenüber EUR 100,36 Mio. an 17 Verbände für 2017/18);
- 40 Nationalverbände ohne Teilnehmer an der Gruppenphase der UEFA Champions League 2018/19 (insgesamt EUR 25,73 Mio., gegenüber EUR 25,09 Mio. an 38 Verbände für 2017/18).
Diese Anteile basieren auf einem vor drei Jahren in Absprache mit der Europäischen Klubvereinigung (ECA) eingeführten Verteilungsschlüssel.